Begleithundeausbildung



Ziel der Begleithundeausbildung ist das Bestehen der Begleithundeprüfung. Dies ist Voraussetzung, um an Prüfungen im IPO oder Fährtenhundbereich oder an Turnieren im Turnierhundesport teilnehmen zu können.

Einsteiger ohne einschlägige Erfahrung trainieren zunächst in unserer Anfängergruppe samstags um 16 Uhr. Hier werden im Einzelunterricht unter Leitung von Katharina Hartmann und Magdalena Brendan die Grundlagen der Hundeausbildung vermittelt.


Die Begleithundeprüfung

Die Begleithundeprüfung besteht aus zwei Teilen. Zum ersten ist dies der Gehorsamsteil, in dem Hund und Hundeführer nach einem bestimmten Schema verschiedene Übungen wie Bei – Fuß – Gehen, Schnell – Langsam – Wechsel, Sitz und Bleib, Platz mit Herankommen, und einige andere absolvieren müssen. Zum zweiten gibt es den sogenannten „Verkehrsteil“, in dem unter anderem die Reaktionen des Hundes auf Autos, Fahrräder und Jogger getestet werden. Zudem muss der Hund sich bei der zu Beginn der Prüfung stattfindenden Wesenskontrolle vom Richter anfassen und durch Chip  oder Tätowiernummer identifizieren lassen.

Hundeführer, die noch nie zuvor an einer Prüfung im Hundesport teilgenommen haben, müssen zudem einen schriftlichen Theorietest bestehen, der ähnlich dem Theorieteil der Führerscheinprüfung, aus Fragen mit mehreren ankreuzbaren Antwortmöglichkeiten besteht.

Für die Prüfungsordnung hier klicken.

 

Der Gehorsamsteil

Wie bereits oben beschrieben, gilt es hier anhand einiger Übungen, die in einem festgelegten Schema zu absolvieren sind, den Gehorsam des Hundes unter Beweis zu stellen. Gefordert werden

  • Korrektes, enges und aufmerksames Bei – Fuß – Gehen, zunächst an der Leine, dann ohne Leine. Der Hund sollte außerdem weder voraus prellen oder hinterher laufen, noch sein Herrchen bedrängen.

  • Enge und zügige Wendungen und Winkel (ohne Kommando!)

  • Langsamschritt und Laufschritt (mit Kommando)

  • Grundstellungen (Hundeführer bleibt stehen, Hund setzt sich, ohne ein Kommando zu bekommen, gerade und schnell neben seinen Hundeführer) an verschiedenen, festgelegten Stellen

  • Das Gehen durch eine Gruppe, mit und ohne Leine, wobei jedesmal in etwa eine „8“ gelaufen und je eine Grundstellung gezeigt werden muss

  • Eine Sitzübung, bei der sich der Hundeführer aus der Grundstellung heraus 15 Schritte vom Hund entfernt, und diesen, nach einigen Sekunden des Wartens, wieder abholt. Der Hund sollte während diese Zeit ruhig und aufmerksam sitzen.

  • Eine Platzübung, bei der sich der Hund auf Befehl des HF aus der Grundstellung ins Platz begiebt der Hundeführer sich diesmal dreißig Schritte entfernt. Im Anschluss ruft er seinen Hund entweder auf dessen Namen oder auf „Hier!“ ab, worauf dieser sich schnell dem Hundeführer zu nähern und sich ohne weiteres Kommando gerade vor ihm abzusetzen hat, um zuletzt noch einmal hinten um sein Herrchen herum zu gehen, sodass er sich nun in der Grundstellungsposition befindet.

  • Ablegen unter Ablenkung: Der Hund verharrt im „Platz“, während sich sein Herrchen dreißig Schritte von ihm entfernt und so lange mit dem Rücken zum Hund stehen bleibt, bis ein anderer Prüfling seine Unterordnung beendet hat.

 
 

Prüfung im Verkehr

Dieser Teil findet außerhalb des Übungsgeländes im öffentlichen Verkehrsraum statt und besteht aus mehreren Übungen, die vom Leistungsrichter individuell angepasst werden können. Zum Beispiel:

  • Begegnung mit einer Personengruppe

  • Begegnung mit Autos, Radfahrern, Joggern und Inline Skatern

  • Begegnung mit anderen Hunden

  • Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber anderen Tieren

Der Hund sollte sich hier neutral und gleichgültig zeigen.



Unsere Übungszeiten